Welche Daten Sie vom Unfallgegner brauchen
Vier Angaben tragen den ganzen Fall: Name und Anschrift des Fahrers, das Kennzeichen, die Haftpflichtversicherung und die Versicherungsscheinnummer. Fotografieren Sie Führerschein und Zulassungsbescheinigung, das geht schneller als abschreiben und dokumentiert zugleich, dass die Angaben vom Gegner stammen. Fehlt die Versicherung, lässt sie sich später über das Kennzeichen ermitteln.
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Was Sie unbedingt brauchen
Am Unfallort geht vieles durcheinander, deshalb hier zuerst die Angaben, ohne die es später Ärger gibt. Alles andere ist Zugabe.
| Angabe | Wozu sie gebraucht wird |
|---|---|
| Name und Anschrift des Fahrers | Er haftet persönlich, unabhängig davon, wem das Fahrzeug gehört |
| Kennzeichen | Führt zu Halter und Versicherung, auch wenn sonst nichts vorliegt |
| Haftpflichtversicherung | Sie reguliert den Schaden, an sie richtet sich die Forderung |
| Versicherungsscheinnummer | Beschleunigt die Zuordnung erheblich |
Alle vier stehen auf zwei Dokumenten: Führerschein und Zulassungsbescheinigung Teil I, die Versicherung meist auf der grünen Karte oder im Fahrzeugschein-Umfeld.
Was zusätzlich hilft
- Telefonnummer des Fahrers. Für Rückfragen, bevor die Versicherungen miteinander sprechen.
- Fahrzeugtyp und Farbe. Klingt selbstverständlich, ist aber die Rettung, wenn beim Kennzeichen eine Ziffer falsch notiert wurde.
- Name des Halters, falls er nicht selbst gefahren ist.
- Zeugen mit Telefonnummer. Wer eine Stunde später gebraucht wird, ist nicht mehr da.
- Uhrzeit und genauer Ort. Straße, Hausnummer oder Kilometerangabe, Fahrtrichtung.
Haftbar sind Fahrer und Halter, und die Haftpflichtversicherung steht für beide ein. Wenn unklar bleibt, wer am Steuer saß, wird die Haftung mühsam. Deshalb gehört die Feststellung der Person zu den Angaben, die Sie nicht auslassen sollten.
Wenn Fahrer und Halter nicht dieselbe Person sind
Bei Firmenwagen, Mietwagen, Leasingfahrzeugen und geliehenen Autos fallen Fahrer und Halter auseinander. Dann brauchen Sie beide: die Person am Steuer und den eingetragenen Halter, der auf der Zulassungsbescheinigung steht.
In diesen Fällen ist die Polizei besonders sinnvoll. Sie stellt fest, wer tatsächlich gefahren ist, und das ist genau der Punkt, an dem später gestritten wird. Mehr dazu in den Beiträgen zum Unfall mit dem Firmenwagen und zum Unfall mit Miet- oder Leasingfahrzeug, sobald sie verfügbar sind.
Wenn er die Angaben verweigert
Wer sich entfernt, ohne die Feststellung von Person, Fahrzeug und Beteiligung zu ermöglichen, begeht nach Paragraf 142 StGB unerlaubtes Entfernen vom Unfallort. Bleibt er da und schweigt, ist das keine Straftat, macht die Sache aber zum Fall für die Polizei.
- Kennzeichen sichern
Sofort fotografieren, notfalls aufschreiben. Das ist die eine Angabe, die alles andere ersetzt.
- Polizei rufen
Sie nimmt die Personalien auf. Das ist ihr Auftrag und dauert weniger lange als eine Diskussion am Straßenrand.
- Zeugen ansprechen
Wer den Vorgang mitbekommen hat, kann später bestätigen, dass der Gegner sich verweigert hat.
- Eigene Dokumentation vervollständigen
Fahrzeugtyp, Farbe, Aussehen des Fahrers, Uhrzeit, Ort. Alles, was die Zuordnung stützt.
Der schnellere Weg
Daten abzuschreiben dauert, ist fehleranfällig und funktioniert bei Regen schlecht. Ein verdrehter Buchstabe in der Versicherungsscheinnummer kostet später eine Woche.
Schneller geht es über einen Code, den der Unfallgegner mit seiner Kamera scannt. Er trägt seine Angaben selbst ein und bestätigt, danach hat jeder von Ihnen die Daten des anderen in seiner eigenen Akte, samt Zeitpunkt und Ort der Bestätigung. Er braucht dafür nichts zu installieren und kein Konto anzulegen. Will er auch das nicht, läuft der Ablauf ohne ihn weiter.
Sie zeigen einen Code, der Unfallgegner scannt und bestätigt. Danach hat jeder von Ihnen die Angaben des anderen in der eigenen Akte, mit Zeitpunkt und Ort. Ohne Installation, ohne Konto.
Datenaustausch startenHäufige Fragen
Muss mir der Unfallgegner seinen Ausweis zeigen?
Er muss die Feststellung seiner Person ermöglichen, das verlangt Paragraf 142 StGB. In der Praxis heißt das: Er muss seine Personalien angeben und auf Verlangen belegen. Verweigert er das oder fährt weg, rufen Sie die Polizei.
Darf ich seinen Führerschein fotografieren?
Zur Beweissicherung nach einem Unfall ist das üblich und in der Regel zulässig, weil Sie ein berechtigtes Interesse an der Feststellung des Anspruchsgegners haben. Widerspricht er ausdrücklich, notieren Sie die Angaben stattdessen schriftlich und ziehen Sie die Polizei hinzu.
Was ist, wenn er die Versicherung nicht weiß?
Das ist kein Problem. Mit Kennzeichen und Unfalldatum lässt sich über den Zentralruf der Autoversicherer ermitteln, wer den Schaden reguliert. Wichtig ist deshalb vor allem, dass Kennzeichen und Personalien stimmen.
Brauche ich auch die Daten der Beifahrer?
Ja, sofern sie etwas gesehen haben. Beifahrer sind Zeugen, und sie sind später kaum noch zu ermitteln. Name und Telefonnummer genügen.
Reicht es, wenn ich mir nur das Kennzeichen merke?
Für den Notfall ja, es ist die wichtigste einzelne Angabe. Über das Kennzeichen kommen Sie an Halter und Versicherung. Es ersetzt aber nicht die Feststellung, wer tatsächlich gefahren ist, und die ist bei der Haftung entscheidend.
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