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Daten und Beweise

Dashcam als Beweismittel: was zulässig ist

Stand 07.09.2026

Aufnahmen können vor Gericht verwertet werden, auch wenn die Aufzeichnung selbst datenschutzrechtlich zu weit ging. Das hat der Bundesgerichtshof 2018 entschieden. Dauerhaftes anlassloses Filmen bleibt trotzdem unzulässig und kann ein Bußgeld nach sich ziehen. Zulässig ist eine kurze Schleife, die nur bei einem Ereignis gesichert wird. Wer eine Aufnahme hat, sichert sie sofort, bevor sie überschrieben wird.

Inhalt dieser Seite
  1. Die Rechtslage in zwei Sätzen
  2. Was zulässig ist und was nicht
  3. Aufnahme sichern, sofort
  4. Was eine Dashcam nicht leistet
  5. Wenn Sie keine haben

Die Rechtslage in zwei Sätzen

Der Bundesgerichtshof hat 2018 entschieden, dass Dashcam-Aufnahmen im Zivilprozess als Beweismittel verwertet werden können, auch wenn die Aufzeichnung datenschutzrechtlich unzulässig war. Das Gericht wägt dabei ab: das Interesse an der Aufklärung eines Unfalls gegen das Persönlichkeitsrecht der Gefilmten.

Verwertbarkeit und Zulässigkeit sind zwei Fragen

Eine Aufnahme kann verwertbar sein, obwohl sie so nicht hätte entstehen dürfen. Aus der Entscheidung folgt deshalb kein Freibrief für dauerhaftes Filmen. Wer permanent aufzeichnet, riskiert weiterhin ein Bußgeld, auch wenn ihm die Aufnahme im Streitfall hilft.

Was zulässig ist und was nicht

BetriebsartBewertung
Kurze Ringspeicherung, laufend überschrieben, Sicherung nur bei Ereigniszulässig
Aufzeichnung nur bei Erschütterung oder auf Knopfdruckzulässig
Dauerhafte Aufzeichnung der ganzen Fahrt, dauerhaft gespeichertunzulässig
Aufzeichnung im geparkten Zustand über Stundenproblematisch
Veröffentlichung erkennbarer Personen und Kennzeichenunzulässig

Je kürzer gespeichert und je enger der Anlass, desto unproblematischer ist der Betrieb.

Aufnahme sichern, sofort

Der häufigste Fehler ist nicht rechtlicher Natur, sondern praktischer: Die Aufnahme wird überschrieben, während die Beteiligten noch am Straßenrand diskutieren.

  1. Gerät stoppen oder Sequenz sperren

    Die meisten Kameras haben dafür einen Knopf. Wenn Sie unsicher sind: Gerät ausschalten.

  2. Datei kopieren

    Auf das Telefon oder eine zweite Karte. Verlassen Sie sich nicht auf die Karte im Gerät.

  3. Original behalten

    Nicht zuschneiden, nicht konvertieren, nicht über einen Messenger verschicken. Damit gehen die Bildinformationen zu Zeit und Ort verloren.

  4. Zur Akte legen

    Zusammen mit Fotos, Skizze und den Daten des Gegners, damit alles zum selben Vorgang gehört.

Was eine Dashcam nicht leistet

Sie zeigt den Ablauf, nicht den Schaden. Für die Frage, was am Fahrzeug beschädigt wurde und was die Instandsetzung kostet, ist sie ohne Bedeutung. Verdeckte Schäden an Trägern, Aufnahmen und Sensorik lassen sich nur am Fahrzeug feststellen.

Und sie zeigt nur einen Blickwinkel. Was seitlich oder hinter dem Fahrzeug passiert, fehlt in aller Regel. Die Fotos vom Unfallort ersetzt sie deshalb nicht.

Sie kann auch gegen Sie sprechen

Eine Aufnahme zeigt, was passiert ist, nicht nur den Teil, der Ihnen hilft. Wer zu schnell war oder zu dicht auffuhr, hat das ebenfalls auf dem Video. Das ist kein Grund, sie zu unterschlagen, aber ein Grund, sie sich vorher anzusehen und mit dem Anwalt zu besprechen.

Wenn Sie keine haben

Dann ändert sich nichts an dem, was ohnehin zu tun ist: fotografieren, bevor geräumt wird, Skizze anfertigen, Zeugen sichern, Daten aufnehmen. In der überwiegenden Zahl der Fälle reicht das vollkommen aus.

Sehen Sie sich außerdem um, ob in Sichtweite eine Kamera hängt, an einer Tankstelle, einem Geschäft oder einer Kreuzung. Solche Aufzeichnungen werden meist nach wenigen Tagen überschrieben. Wer sie braucht, muss sich zügig darum kümmern, in der Regel über Anwalt oder Polizei.

Aufnahme zur Unfallakte hinzufügen

Video sichern und zusammen mit Fotos, Skizze und den Daten des Gegners ablegen. Dann liegt alles beim selben Vorgang, wenn die Versicherung danach fragt.

Unfallakte anlegen

Häufige Fragen

Sind Dashcams in Deutschland verboten?

Der Betrieb ist nicht generell verboten, die dauerhafte anlasslose Aufzeichnung des öffentlichen Raums aber schon. Zulässig ist eine kurze Ringspeicherung, bei der ältere Aufnahmen laufend überschrieben werden und nur bei einem Ereignis eine Sequenz gesichert wird.

Kann ich mit einer Dashcam Ärger bekommen, obwohl sie mir hilft?

Möglich ist beides. Der BGH hat die Verwertung im Zivilprozess zugelassen, das schließt ein datenschutzrechtliches Bußgeld nicht aus. In der Praxis ist der zweite Fall selten, das Risiko besteht aber. Wer dauerhaft aufzeichnet und die Aufnahmen veröffentlicht, geht deutlich weiter.

Darf ich die Aufnahme ins Internet stellen?

Nein. Erkennbare Personen und Kennzeichen zu veröffentlichen ist eine eigenständige Verletzung von Persönlichkeitsrechten, unabhängig davon, ob die Aufnahme als Beweis zulässig ist. Die Datei gehört zur Akte, nicht in soziale Netzwerke.

Was ist mit Aufnahmen von einer Helmkamera oder einem Smartphone?

Für die Verwertbarkeit gilt dasselbe. Entscheidend ist, was zu sehen ist und ob Zeit und Ort nachvollziehbar bleiben. Bearbeiten Sie die Datei nicht und behalten Sie das Original.

Wie lange bleibt eine Aufnahme erhalten?

Die meisten Geräte überschreiben laufend, oft nach wenigen Minuten bis Stunden. Wer die Sequenz nicht sofort sperrt oder auf ein anderes Gerät kopiert, hat sie am nächsten Tag nicht mehr.

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Dieser Ratgeber gibt den Stand zum genannten Datum wieder und ersetzt keine Rechtsberatung im Einzelfall.