Unfallstelle absichern: Warnblinker, Weste, Dreieck
Warnblinker an, Weste im Fahrzeug anziehen, dann erst aussteigen. Das Warndreieck steht innerorts rund 50 Meter vor der Unfallstelle, auf Landstraßen etwa 100 Meter und auf der Autobahn 150 bis 400 Meter, immer vor Kurven und Kuppen. Auf der Autobahn gilt vorher: Fahrbahn verlassen und hinter die Schutzplanke.
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Die Reihenfolge in dreißig Sekunden
Die drei Handgriffe sind bekannt, die Reihenfolge nicht immer. Sie entscheidet darüber, ob Sie sich beim Absichern selbst in Gefahr bringen.
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Warnblinker einschalten
Noch bevor Sie den Gurt lösen. Bei Dunkelheit zusätzlich Standlicht oder Abblendlicht eingeschaltet lassen.
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Warnweste anziehen, im Fahrzeug
Nicht draußen. Die Weste liegt deshalb sinnvollerweise im Innenraum und nicht im Kofferraum, an den Sie im Zweifel von der Fahrbahnseite herangehen müssten.
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Zur verkehrsabgewandten Seite aussteigen
Auf einer Landstraße also rechts, auf einem Mittelstreifen entsprechend anders. Alle Insassen steigen mit aus und verlassen die Fahrbahn.
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Warndreieck aufstellen
Entgegen der Fahrtrichtung entlang der Fahrbahnkante gehen, das Dreieck vor sich her tragen, sodass es schon beim Gehen sichtbar ist.
Abstände nach Straßenart
Die Straßenverkehrsordnung verlangt eine ausreichende Entfernung, ohne sie in Metern festzulegen. In der Praxis haben sich diese Werte durchgesetzt:
| Straßenart | Abstand | Zusätzlich beachten |
|---|---|---|
| Innerorts | etwa 50 m | Sichtbar vor Einmündungen aufstellen |
| Landstraße | etwa 100 m | Vor Kurven und Kuppen, nicht dahinter |
| Autobahn | 150 bis 400 m | Am Fahrbahnrand gehen, nie auf der Fahrbahn |
Bei Nebel, Regen oder Dunkelheit gilt der jeweils größere Wert. Die Faustregel lautet: so weit, dass ein Nachfolgender das Dreieck sieht, bevor er die Unfallstelle sieht.
Auf der Autobahn gilt etwas anderes
Die größte Gefahr nach einem Unfall auf der Autobahn ist der Folgeunfall. Verlassen Sie das Fahrzeug zur rechten Seite, gehen Sie mit allen Insassen hinter die Schutzplanke und bleiben Sie dort. Erst von dort aus wird abgesichert, telefoniert und dokumentiert. Niemand stellt sich zum Fotografieren auf die Fahrbahn.
Für die Rettungsgasse gilt: Fahrzeuge auf der linken Spur weichen nach links aus, alle anderen nach rechts. Das gilt schon beim Abbremsen und nicht erst, wenn das Martinshorn zu hören ist.
Was Pflicht ist und was nur vernünftig
| Mitführen | Benutzen | |
|---|---|---|
| Warndreieck | Pflicht | Pflicht beim Absichern |
| Warnweste (Pkw) | Pflicht, mindestens eine | keine ausdrückliche Pflicht, dringend geraten |
| Verbandkasten | Pflicht | nach Bedarf |
| Warnblinker | im Fahrzeug vorhanden | Pflicht bei Gefahr |
Wer die Unfallstelle nicht ordentlich sichert und dadurch einen Folgeunfall mitverursacht, muss mit einer Mithaftung rechnen. Umgekehrt hilft eine gute Absicherung später auch bei der Frage, wer den Ablauf zu verantworten hat.
Häufige Fehler beim Absichern
- Weste erst draußen anziehen. Der gefährlichste Moment ist das Aussteigen ohne Sichtbarkeit.
- Dreieck zu nah aufstellen. Wer es zehn Meter hinter das Fahrzeug stellt, warnt niemanden mehr rechtzeitig.
- Hinter der Kurve statt davor. Das Dreieck gehört an die Stelle, an der ein Nachfolgender noch reagieren kann.
- Insassen im Fahrzeug lassen. Ein stehendes Fahrzeug am Fahrbahnrand ist der gefährlichste Ort an der ganzen Unfallstelle.
- Fotografieren, bevor abgesichert ist. Beweise sind wichtig, aber nicht an erster Stelle.
Vier Bestätigungen, damit nichts vergessen wird, danach Standort und Uhrzeit gesichert. Der Notruf ist auf jedem Schritt einen Tipp entfernt.
Absicherung startenHäufige Fragen
Muss ich eine Warnweste tragen?
Mitführen ist in Deutschland für Pkw Pflicht, mindestens eine Weste je Fahrzeug. Eine ausdrückliche Tragepflicht gibt es für Privatpersonen nicht, aber wer eine Unfallstelle ohne Weste betritt, riskiert Leib und Leben und im Streitfall den Vorwurf des Mitverschuldens. Ziehen Sie sie an, und zwar bevor Sie aussteigen.
Wie viele Warnwesten muss ich dabeihaben?
In Deutschland genügt für Pkw eine. Sinnvoll ist eine Weste je Sitzplatz, weil alle Insassen die Unfallstelle verlassen müssen. In einigen Nachbarländern ist eine Weste je Person ohnehin vorgeschrieben.
Was, wenn ich kein Warndreieck dabeihabe?
Warndreieck und Verbandkasten gehören zur Pflichtausstattung, ihr Fehlen kann ein Verwarnungsgeld nach sich ziehen. Wichtiger ist die Folge im Ernstfall: ohne Absicherung steigt das Risiko eines Folgeunfalls erheblich. Nutzen Sie dann Warnblinker, Standlicht und, wenn vorhanden, eine Warnleuchte.
Darf ich die Fahrzeuge sofort von der Fahrbahn räumen?
Bei kleineren Schäden ja, und Sie sollten es tun, sobald andere gefährdet werden. Fotografieren Sie vorher die Endstellung, sofern es die Lage erlaubt. Auf Autobahnen und in unübersichtlichen Bereichen hat das Räumen Vorrang vor der Dokumentation.
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