Erste Hilfe nach einem Verkehrsunfall
Helfen ist Pflicht, perfekt helfen ist es nicht. Ansprechen, 112 rufen, beim Verletzten bleiben und ihn warm halten reicht in den allermeisten Fällen aus. Wer gar nichts tut, obwohl es zumutbar wäre, macht sich nach Paragraf 323c StGB strafbar. Wer nach bestem Wissen hilft und dabei etwas falsch macht, muss nichts befürchten.
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Warum Sie helfen müssen
Die Hilfeleistung nach einem Unfall ist keine Frage der Höflichkeit, sondern eine Rechtspflicht. Wer bei einem Unglücksfall nicht hilft, obwohl es erforderlich und ihm zumutbar ist, macht sich strafbar. Zumutbar heißt: ohne sich selbst erheblich zu gefährden und ohne andere wichtige Pflichten zu verletzen.
Vorgesehen ist Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder Geldstrafe. Entscheidend ist nicht, ob Ihre Hilfe erfolgreich war, sondern ob Sie überhaupt tätig geworden sind. Den Notruf zu wählen und beim Verletzten zu bleiben, erfüllt diese Pflicht in aller Regel.
Umgekehrt schützt Sie das Gesetz beim Helfen. Wer in einer Notlage nach bestem Wissen handelt, haftet nicht dafür, dass eine Maßnahme im Nachhinein falsch war. Die Angst, etwas falsch zu machen, ist der häufigste Grund, gar nichts zu tun, und sie ist unbegründet.
Der Ablauf in fünf Schritten
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Eigene Sicherheit zuerst
Warnblinker, Warnweste, Unfallstelle absichern. Ein zweiter Verletzter hilft niemandem. Auf der Autobahn zuerst hinter die Schutzplanke.
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Überblick verschaffen
Wie viele Personen sind beteiligt, wer bewegt sich, wer nicht. Wer laut ruft, atmet. Um die Stillen kümmern Sie sich zuerst.
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Notruf 112
Früh anrufen, nicht erst, wenn Sie alles überblicken. Die Leitstelle stellt die Fragen und bleibt am Telefon.
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Betreuen
Ansprechen, Hand halten, zudecken. Wärme verlieren Verletzte schneller, als man denkt, auch im Sommer. Eine Rettungsdecke liegt im Verbandkasten.
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Bei Bewusstlosigkeit
Atmung prüfen. Atmet die Person, in die stabile Seitenlage bringen. Atmet sie nicht, Herzdruckmassage beginnen, dreißig Mal drücken, fest und schnell, und weitermachen, bis Hilfe da ist. Die Leitstelle leitet Sie an.
Was Sie beim Notruf sagen
Die alten fünf W sind eine Merkhilfe, keine Prüfung. Die Leitstelle fragt ab, was sie braucht. Legen Sie erst auf, wenn man es Ihnen sagt.
| Frage | Was gemeint ist |
|---|---|
| Wo? | Straße, Ortsangabe, Fahrtrichtung, auf der Autobahn der nächste Kilometerstein oder die letzte Ausfahrt |
| Was? | Verkehrsunfall, wie viele Fahrzeuge, was ist passiert |
| Wie viele? | Anzahl der Verletzten, auch geschätzt |
| Welche Verletzungen? | Ansprechbar oder nicht, Blutung, eingeklemmt |
| Warten | Nicht auflegen, bis die Leitstelle das Gespräch beendet |
Ist jemand eingeklemmt, sagen Sie es sofort. Danach richtet sich, welche Fahrzeuge alarmiert werden.
Was Sie unterlassen sollten
Verletzte aus dem Fahrzeug zu ziehen, ist nur gerechtfertigt, wenn das Bleiben gefährlicher ist, etwa bei Feuer oder Rauch. Bei Verdacht auf Wirbelsäulenverletzungen kann unnötiges Bewegen bleibende Schäden verursachen.
- Keinen Helm abnehmen, außer der Verletzte atmet nicht. Dann führt kein Weg daran vorbei, und dann gilt: Leben vor Verletzungsrisiko.
- Nichts zu trinken geben. Auch nicht bei Durst, weil eine Operation folgen kann.
- Keine Medikamente geben, auch keine Schmerzmittel.
- Fremde Schutzkleidung nicht öffnen, solange es nicht nötig ist.
- Nicht filmen und nicht fotografieren, solange Verletzte im Bild sind. Das ist strafbar und behindert die Rettung.
Wenn der Rettungsdienst da ist
Ab diesem Moment übernehmen die Einsatzkräfte. Bleiben Sie in der Nähe, geben Sie an, was Sie beobachtet haben, und stehen Sie als Zeuge zur Verfügung. Erst danach kümmern Sie sich um die Dokumentation des eigenen Schadens.
Sind Sie selbst beteiligt und spüren später Beschwerden, lassen Sie sich noch am selben Tag ärztlich untersuchen. Ohne ärztliche Feststellung wird ein Personenschaden schwer durchzusetzen, und Beschwerden nach einem Aufprall treten häufig verzögert auf.
Der Assistent hat den Notruf auf jedem Schritt griffbereit und führt Sie danach durch die Absicherung und die Beweissicherung. Erst Menschen, dann Fahrzeug.
Assistent öffnenHäufige Fragen
Mache ich mich strafbar, wenn ich beim Helfen etwas falsch mache?
Praktisch nicht. Wer nach bestem Wissen und Gewissen hilft, handelt gerechtfertigt, auch wenn dabei etwas schiefgeht. Strafbar ist das Gegenteil: gar nicht zu helfen, obwohl es erforderlich und zumutbar wäre. Das regelt Paragraf 323c StGB und kann Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr nach sich ziehen.
Darf ich einen Verletzten aus dem Auto ziehen?
Nur wenn unmittelbare Gefahr besteht, etwa durch Feuer, Rauch oder eine drohende Kollision. Sonst nicht. Bei Verdacht auf Wirbelsäulenverletzungen kann das Bewegen den Schaden vergrößern. Im Zweifel: Fenster öffnen, ansprechen, betreuen und auf den Rettungsdienst warten.
Was ist der Rautekgriff und wann setze ich ihn ein?
Ein Rettungsgriff, um eine bewusstlose Person aus dem Fahrzeug zu bringen. Er ist ausschließlich für den Fall gedacht, dass Bleiben gefährlicher ist als Bewegen. Wer ihn nicht sicher beherrscht, betreut den Verletzten lieber an Ort und Stelle.
Muss ich einen Erste-Hilfe-Kurs nachweisen?
Nein, für die Hilfeleistung ist kein Nachweis nötig. Der Kurs ist Voraussetzung für den Führerschein und wird von den meisten Rettungsorganisationen als Auffrischung angeboten. Die Pflicht zu helfen hängt nicht davon ab, wann Sie zuletzt einen besucht haben.
Auch bei einem Unfall ohne sichtbare Verletzungen die 112 rufen?
Wenn jemand über Schmerzen klagt, benommen wirkt oder sich an den Hergang nicht erinnert: ja. Ein Schleudertrauma und innere Verletzungen zeigen sich oft erst Stunden später, und wer sie nicht dokumentieren lässt, hat später Schwierigkeiten beim Nachweis.
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